Es kann ja vorkommen, dass Sie über einen gewissen Zeitraum andere Prioritäten, z.B. beruflicher oder familiärer Art, setzen mussten und die erforderliche Mindeststundenzahl in den letzten 24 bzw. 12 Monaten NICHT erfliegen können oder konnten, um ihre Klassenberechtigung zum Ablaufdatum zu erneuern.
Dann kann Ihnen eine Befähigungsüberprüfung helfen, ihre Klassenberechtigung mit weniger als den geforderten Stunden zu verlängern oder ggf. zu erneuern.
In diesem Fall kommt es zunächst darauf an,
ob Sie noch rechtzeitig vor Ablauf der Klassenberechtigung(das Datum steht im Schein) feststellen, dass die geforderten 12 Stunden nicht mehr absolviert werden können. Sie haben dann die Möglichkeit, die 12 Stunden und die Auffrischungsschulung durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer zu ersetzen. Wir vermitteln Ihnen einen solchen Prüfer und machen Sie vorher fit für die Prüfung.
Der Püfer verlängert dann das Ablaufdatum der Klassenberechtigung mit Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz und erstattet darüber der zuständigen Luftfahrtbehörde eine schriftliche Anzeige.
Oder ob das Ablaufdatum bereits überschritten ist ohne dass die Kriterien für die Verlängerung erfüllt worden sind.
Sie müssten dann ihre Klassenberechtigung nicht verlängern, sondern erneuern und dazu eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer fliegen. Wie vermitteln Ihnen einen solchen Prüfer und machen Sie vorher fit für die Prüfung durch eine Nachschulung, über die wir einen Nachweis ausstellen.
Der Prüfer erstellt über den Ablauf der Prüfung ein Protokoll, das Sie zusammen mit unserem Nachweis über Ihre vorhergehende Nachschulung Ihrem an die zuständige Luftfahrtbehörde gerichteten Antrag auf Erneuerung der Klassenberechtigung beilegen. Die zuständige Luftfahrtbehörde stellt Ihnen dann eine erneuerte Lizenz mit neuem, zweijährigem Ablaufdatum Ihrer Klassenberechtigung aus.